Kreditlexikon
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen,
die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss
eines Vertrages stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen
äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder
in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben,
in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag
hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die
Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt
sind. Entscheidend ist, dass es sich um Regelungen handelt, die den
Vertragsinhalt gestalten sollen. Bloße Empfehlungen und Bitten sind
daher in der Regel nicht als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren.
Annuität
Als Annuität wird eine gleichbleibende, Zins und
Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen bezeichnet.
Da sich die Schuldsumme mit fortschreitender Tilgung ständig verringert,
ermäßigt sich der in der Annuität enthaltene Zinsanteil
und erhöht sich im gleichen Umfang der Tilgungsanteil. Das Annuitätendarlehen
ist vorwiegend bei langfristigen Verträgen, insbesondere für
die Wohnungsbaufinanzierung in der Regel als Tilgungshypothek häufig.
Avalkredit
Bei einem Avalkredit handelt es sich um eine Kreditgewährung
mittels Bürgschaft eines Kreditinstitutes für seine Kunden gegenüber
Dritten. Kreditinstitute übernehmen für ihre Kunden Haftungen
der verschiedensten Art (z. B. Bürgschaften, Garantien) und für
die verschiedensten Zwecke (insbesondere Bauleistungen).
Bank
Banken sind Kreditinstitute, die Bankgeschäfte
gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Um Missständen
auf dem sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ zu begegnen, unterliegen
die Kreditinstitute der Bankenaufsicht nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes
und bedarf einer Erlaubnis vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
Insbesondere sind erlaubnispflichtige Bankgeschäfte die Entgegennahme
von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, die Gewährung von Krediten,
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kauf, der Verkauf und die Verwahrung
und Verwaltung von Wertpapieren im Auftrage Dritter sowie die Beteiligung
an Wertpapieremissionen und die Durchführung von Devisengeschäften.
Der Begriff „Bank“ hat auch als Oberbegriff für Geldinstitute
Platz gefunden.
Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene
Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; Betragsmäßige
Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Debot- oder sonstige
der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe
von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Bankgeheimnis
Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen
Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt.
Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn
gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat
oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.
Bankleitzahl
Jede Bank und jede Zweigstelle einer
Bank verfügt über eine Bankleitzahl.
Die Bankleitzahl besteht aus acht Ziffern. Sie ist dazu bestimmt, insbesondere
den Zahlungsverkehr schnell und reibungslos zu regeln.
Banknote
Eine Banknote ist ein Geldschein, der von der nach dem Währungsgesetz
des Landes berechtigten Bank ausgegeben worden ist und auf einen runden
Betrag von Währungseinheiten lautet. Das Recht zur Ausgabe der Banknoten
in der Bundesrepublik Deutschland stand ausschließlich der Bundesbank
zu. Ihre Noten lauteten auf „Deutsche Mark“. Nach Verwirklichung
der dritten Stufe der Währungsunion steht nunmehr das alleinige Recht
zur Ausgabe von Banknoten der Europäischen Zentralbank zu. Die EZB
hat nunmehr das alleinige Recht zur Ausgabe der Euro-Banknoten. Die Bundesbank
hat jetzt die Stellung einer Landeszentralbank.
Bausparen
Das Bausparen ist eine gezielte und spezielle durch
staatliche Förderung empfehlenswerte Sparform, die insbesondere zur
Finanzierung von Eigentum aber auch zum Umbau bestehender Immobilien herangezogen
werden sollte.
Beleihungswert
Als Beleihungswert ist derjenige Wert anzusetzen, den
z. B. ein Kreditgeber für ein Objekt (z. B. Grundstück, Wertpapier)
als mögliche Beleihung festlegt. Der Kreditgeber wird stets, stützt
er seine Ausleihung ausschließlich auf ein Objekt, von dem möglichen
Veräußerungswert eines Objektes einen Sicherungsabschlag ansetzen.
Beträgt der Beleihungswert einer Immobilie z. B. 200.000,00 €
und der Sicherungsabschlag 30 %, so ist der Kreditgeber zu einer Beleihung
von 140.000,00 € bereit.
Blankokredit
Ein Blankokredit wird ohne besondere vom Verbraucher
zu erbringenden Sicherheiten gewährt. Es kommt einzig und allein
auf die persönlichen Verhältnisse des Verbrauchers an.
Bürgschaft
Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich
der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für
die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erteilt
Kreditinstituten die Erlaubnis, ihre Geschäfte auszuüben. Es
überwacht die Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften,
die für Kreditinstitute erlassen worden sind.
Courtage
Als Courtage wird die Vermittlungsprovision des Maklers
genannt, aber auch die einer Bank, wenn sie einen Kredit vermittelt.
Cross-Selling
Der Versuch, Verbraucher, die bislang nur einen Teil
der Leistungspalette in Anspruch nehmen, für weitere Leistungen zu
gewinnen.
Darlehen
Bei einem Gelddarlehen (§ 488 BGB) wird der Darlehensgeber
verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten
Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet,
einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung
gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Zwingend vorgeschrieben ist
die Schriftform, wenn der Darlehensnehmer ein Verbraucher und der Darlehensgeber
ein Unternehmer ist. Dabei ist stets der effektive Jahreszins oder, wenn
eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren
vorbehalten ist, der anfängliche effektive Jahreszins. Der effektive
Jahreszins ist die in einem Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages anzugebende
Gesamtbelastung pro Jahr.
Deutsche Finanzgilde e. V.
Die Deutsche Finanzgilde e. V. ist die Spitzenorganisation
des kreditvermittelnden Gewerbes. Sie besteht seit 1976 und hat ihren
Sitz in Dortmund. Führende Kreditvermittlungsinstitute sind dort
organisiert. Die Deutsche Finanzgilde e. V. unterhält eine Schlichtungskammer,
die von Verbrauchern in Anspruch genommen werden kann. Die Inanspruchnahme
ist für den Verbraucher kostenfrei.
Diskont
Diskont ist ein Zinsabzug, wenn eine erst später
fällig Forderung früher gezahlt bzw. verkauft wird. Insbesondere
erhält der Verkäufer eines Wechsels von dem Käufer nur
die um die Zinsen zwischen Verkaufstag und dem Fälligkeitstat verkürzte
Wechselsumme ausbezahlt.
Diskontsatz
Diskontsatz ist der Zinssatz zur Berechnung des Diskonts
beim Wechselankauf. Man versteht unter dem Diskontsatz den Zinssatz, zu
dem die EZB den Wechsel von den Kreditinstituten ankauft.
Dispositionskredit
Der Dispositionskredit ist ein in der Regel auf Lohn-
und Gehaltskonten ohne besondere Formalitäten bereitgestellter Kontokorrentkredit
der Sparkassen und Banken, der sich an das monatlich überwiesene
Arbeitseinkommen anlehnt; meist bis zum Betrag von ein oder zwei Monatsgehältern.
Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins ist die in einem Prozentsatz
des Nettodarlehensbetrages anzugebende Gesamtbelastung pro Jahr. Die Berechnung
des effektiven und des anfänglichen effektiven Jahreszinses richtet
sich nach § 6 der Verordnung zur Regelung der Preisangaben.
Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt dient dem Sicherungsbedürfnis
z. B. des Verkäufers, wenn er nicht den Kaufpreis im voraus oder
Zug um Zug gegen Übergabe der gekauften Sache erhält. Durch
den Eigentumsvorbehalt behält sich der Verkäufer, z. B.
der Warenlieferant, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
das Eigentum vor; andererseits ist der Käufer bereits berechtigt,
die Sache in Besitz zu nehmen und zu benutzen. Mit dem Eintritt der
Bedingung
(i.d.R. Zahlung der letzten Kaufpreisrate) geht das Eigentum automatisch
auf den Käufer über, ohne das es einer nochmaligen Einigung
bedarf.
Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds sichert Verbrauchereinlagen
bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals des entsprechenden Kreditinstituts.
Dies bedeutet, daß faktisch alle Kundeneinlagen voll abgesichert
sind.
Factoring
Factoring ist eine in den USA entwickelte Finanzierungsform
durch Ankauf und Bevorschussung kurzfristiger Geldforderungen aus Warenlieferungen.
Beim Factoring sind zu unterscheiden: das Factor-Institut (meist eine
Bank), der ursprüngliche Gläubiger der Geldforderung und der
Schuldner, welcher vom Gläubiger Ware bezogen hat. Der Factor zahlt
dem Gläubiger der angekauften Forderung bereits vor Fälligkeit
des Rechnungsbetrages aus und zieht ihn termingemäß beim Schuldner
ein.
Festgelder
Festgelder sind Einlagegelder mit einer bestimmten
im voraus vereinbarten Laufzeit und zu einem bestimmten ebenfalls im voraus
vereinbarten Zinssatz. Festgelder tragen regelmäßig mehr Zinsen
als Sparbücher.
Geld
Geld ist ein Tauschmittel. Es dient als Recheneinheit
und ist anerkanntes Zahlungsmittel einer Volkswirtschaft.
Geimeinschaftskonto
Bankkonten werden häufig nicht nur für einen,
sondern für mehrere Personen eröffnet, wie dies insbesondere
bei Konten für Eheleute geschieht. Inhaber eines Gemeinschaftskontos
sind daher mehrere Personen. Es muß bestimmt werden, ob jeder Kontoinhaber
allein oder alle nur gemeinsam über das Kontoguthaben verfügen
können.
Geschäftsbanken
Der Begriff Geschäftsbanken steht für solche
Kreditinstitute, bei denen der Verbraucher sämtliche Bankgeschäfte
tätigen kann.
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit,
durch eigenes Handeln wirksam Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Das Gesetz geht davon aus, daß volle Geschäftsfähigkeit
ab Eintritt der Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres,
§ 2 BGB) beginnt. Geschäftsunfähig ist, wer das 7. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat und wer sich nicht nur vorübergehend in
einem die freie Willlensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet (§ 4 BGB). Hat
der Geisteskranke einen sogenannten „lichten Augenblick“,
so ist er in dieser Zeit geschäftsfähig. Beschränkt
geschäftsfähig
sind Minderjährige ab vollendetem 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit.
Der beschränkt Geschäftsfähige kann Rechtsgeschäfte
vornehmen, die ihm lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (§
107 BGB) z. B. Annahme einer Schenkung. Ein von einem beschränkt
Geschäftsfähigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
abgeschlossener Vertrag gilt jedoch von Anfang an als wirksam, wenn
der
Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln
bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung von
dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen
worden sind (§ 110 BGB sog. „Taschengeldparagraf“).
Wird also in diesem Sinne Geld einem Schüler überlassen,
so ist z. B. einem Kauf nicht nur das Verpflichtungs- sondern auch
das Erfüllungsgeschäft
voll
wirksam, wenn sich das Restgeschäft in üblichem Rahmen hält
(d. h. der Vertreter bei Hingabe des Taschengeldes solche Geschäfte
erwarten und damit stillschweigend genehmigen konnte).
Girozentralen
Girozentralen sind rechtsfähige Anstalten des
öffentlichen Rechts. Ihre Aufgaben sind die Vermittlung des Geldausgleichs
auf regionaler Ebene für die angeschlossenen Sparkassen, die Verwaltung
der Liquiditätsreserven der Sparkassen und die Mitwirkung bei großen
Kreditgeschäften der Sparkassen. Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
(Giroverkehr der Sparkassen) haben sie die zentrale Verrechnung mit den
angeschlossenen Sparkassen durchzuführen. Daneben stehen die Girozentralen
für alle bankmäßigen Geschäfte zur Verfügung.
Spitzeninstitut ist die Deutsche Girozentrale in Düsseldorf.
Goldmedaillen
Häufig wird der Eindruck erweckt, als seien Goldmedaillen
gesetzliche Zahlungsmittel. Dies ist nicht der Fall. Denn es handelt sich
nicht um staatliche Zahlungsmittel. Daher liegt der reine Goldpreis regelmäßig
erheblich über dem Metallwert. Daher muß von einer Kapitalanlage
in Goldmedaillen fast ausnahmslos abgeraten werden.
Goldmünzen
Nur staatliche Prägungen offizieller Zahlungsmittel
können als Goldmünzen bezeichnet werden. Goldmünzen haben
einen verbrieften Goldgehalt und sind preislich eng an den jeweiligen
Goldpreis angelehnt.
Habenzinsen
Im Kreditgewerbe wird zwischen Soll- und Habenzinsen
unterschieden. Habenzinsen sind solche, die Ihnen das Kreditinstitut,
bei dem Sie Ihr Konto unterhalten für Ihr darauf befindliches Guthaben
zahlt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Sollzinsen um solche Zinsen,
die Sie Ihrerseits an das Kreditinstitut zahlen, wenn Ihr Konto kein
Guthaben aufweist sondern einen Negativsaldo. Die Bank stellt Ihnen
dann Kapital
zur Verfügung, das rechtlich als Darlehen zu werten ist, für
das Sie Zinsen schulden. Die jeweilige Zinshöhe wird maßgebend
von Angebot und Nachfrage bestimmt. Deswegen sind Habenzinsen weitaus
geringer als Sollzinsen. Hier ist anzuraten, genau zu vergleichen. Zinsen
stehen Ihnen ebenfalls für Spar- und Termingeldkonten zu. Vergleichen
Sie auch hier die Konditionen einzelner Kreditinstitute, denn nur
so verdient
Ihr Geld das, was es wirklich wert ist.
Hypothek
Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück,
das den Gläubiger berechtigt, sich wegen einer Forderung aus dem
Grundstück zu befriedigen. Voraussetzung der Hypothek ist die
Eintragung in das Grundbuch und im Gegensatz zur Grundschuld vom Bestand
einer Forderung
abhängig. Dem Kreditgeber gegenüber haftet nicht nur der Kreditnehmer
persönlich,
sondern auch der verpfändete Grundstück, und zwar nicht nur
für den Schuldbetrag, sondern auch für die eingetragenen
und gesetzlichen Zinsen sowie für die Beitreibungskosten. Auf
die Vergabe von Hypotheken sind Hypothekenbanken und Bausparkassen
spezialisiert.
Für den Verbraucher ist es in diesem Bereich von besonderer Wichtigkeit,
Zinsen, Kosten und die weiteren Bedingungen der Vergabe von Hypotheken
genau zu vergleichen.
Kapitalanlage
Wenn Sie eine Kapitalanlage tätigen wollen, werden
Sie häufig gefragt, ob diese kurz- oder langfristigen Charakter haben
soll. Eine echte Anlage sollte immer langfristigen Charakter haben. Denn
häufiges Umschichten von Geld ist stets mit Kosten verbunden.
Konditionen
Häufig wird vom Verbraucher unter Konditionen
lediglich z. B. bei Krediten der effektive Jahreszins verstanden. Dies
ist nur ein Teil des Begriffes Konditionen. Denn ihm unterfällt der
Gesamtbereich der Bedingungen, die das Kreditinstitut mit Ihnen vereinbart,
wenn es mit Ihnen Geschäfte tätigt.
Konsumentenkredit
Kredite, die an Verbraucher vergeben werden, werden
als Konsumentenkredite und im neuen gesetzlichen Sprachgebrauch als Verbraucherdarlehen
bezeichnet. Für Verbraucherdarlehensverträge gelten spezielle
gesetzliche Vorschriften, die von den Kreditinstituten nicht abgeändert
und auch nicht durch andere Vertragsgestaltungen umgangen werden können.
Dies ist eine im Interesse der Verbraucher zu begrüßende gesetzgeberische
Entscheidung.
Kredit
Es werden kurz-. mittel- und langfristige Kredite unterschieden.
Diese Unterscheidung ist wichtig für den Bilanzansatz der Kreditinstitute.
Unter kurzfristig werden solche Kredite verstanden, deren Laufzeit unter
sechs Monaten liegt. Unter mittelfristig werden Kredite verstanden, deren
Laufzeit unter 48 Monaten liegt (daher leihen verschiedene Kreditinstitute
Geld nur mit einer Laufzeit von 47 Monaten). Als langfristige Kredite
werden schließlich solche bezeichnet, deren Laufzeit 48 Monate übersteigt.
Kreditfähigkeit
Als kreditfähig ist grundsätzlich jeder zu
bezeichnen, der geschäftsfähig ist. Geschäftsfähig
in der Bundesrepublik Deutschland wiederum ist derjenige, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat (§ 2 BGB). Die Volljährigkeit beginnt
also am 18. Geburtstag um 0.00 Uhr.
Kreditlinie
Die Kreditlinie bezeichnet den Betrag, den ein Kreditinstitut
dem Verbraucher oder sonstigem Kunden als Obergrenze für die Inanspruchnahme
eines Kredits höchsten gewährt. Werden die Höchstbeträge
nicht ausgeschöpft, entstehen sogenannte offene Kreditlinien. Bis
zu dieser Höchstgrenze kann der Kunde jederzeit den Betrag in Anspruch
nehmen.
Kreditsicherung
Unter Kreditsicherung sind sämtliche Gestaltungen
zusammenzufassen, mit denen das Kreditinstitut sicherstellen will, das
ausgeliehene Geld auch zurückzubekommen. Kreditinstitute, bei denen
der Verbraucher die gesamten Konten unterhält, gehen grundsätzlich
ein geringeres Kreditrisiko ein, als solche Institute, bei denen der Verbraucher
nur einen Kredit erhält. Denn leistet der Verbraucher nicht, so kann
im ersten Fall das Kreditinstitut Rückgriff auf sämtliche anderen
Konten nehmen. Sollte ein Guthaben dort in ausreichendem Maße nicht
vorhanden sein, so versucht das Kreditinstitut über die Lohn- und
Gehaltsabtretung an sein Geld zu kommen. Im zweiten Fall verfügt
das Kreditinstitut nicht über Kontenzugriffe, und es stützt
seine Kreditsicherung lediglich auf bisherige Erfahrungen mit diesem Verbraucher
und auf die Lohn- und Gehaltsabsicherung.
Kreditvermittler
Kreditinstitute werden häufig auch als Kreditvermittler
angesehen. Denn sie nehmen Einlagen von Verbrauchern entgegen und leihen
sie (zu höheren Zinssätzen) an Nachfrager wiederum aus. Im
engeren Sinne sind Kreditinstitute jedoch jedenfalls dann als Kreditvermittler
anzusehen, wenn sie vermittelnd tätig sind, d. h. nachgefragte Kredite
nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung herauslegen (z. B. Hypotheken).
Weiterhin sind diejenigen als Kreditvermittler anzusehen, die Kreditnachfrage
zwischen Verbrauchern und Darlehensgebern (fast ausschließlich
Kreditinstitute) vermitteln. Solche Kreditvermittler arbeiten mit Häusern
aller Bankengruppen zusammen. Sie erfüllen akquisitorische Aufgaben,
indem sie Kreditinstituten Kunden zuführen. Überdies erfüllen
sie auch Selektionsfunktion. Denn die Annahmepolitik von Kreditinstituten
ist durchaus unterschiedlich.
Dem erfahrenen Kreditvermittler sind diese Unterschiede in der Annahmepolitik
der verschiedenen Kreditinstitute durchaus geläufig. Für
die Inanspruchnahme eines Kreditvermittlers muß der Verbraucher
ein Honorar bezahlen, das regelmäßig bis zu 5 % des vermittelten
Kredits beträgt. Dieses Honorar wird nur dann fällig, wenn
der Kredit auch zustande gekommen ist. Ist der Kredit
nicht zustande gekommen, zahlt der Verbraucher kein Honorar. Jedoch kann
der Kreditvermittler mit dem Verbraucher vereinbaren, daß notwendige,
entstandene Auslagen zu ersetzen sind. Kreditvermittler sind in dem Berufsverband
Deutsche Finanzgilde e. V. zusammengeschlossen.
Kreditwürdigkeit
Kreditwürdig ist ein Schuldner, wenn er die Gewähr
bietet, in Zukunft seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine Prüfung
der Kreditwürdigkeit ist anhand von Auskünften, Untersuchungen
über die Einkommensverhältnisse des Schuldners und durch die
Stellung von Sicherheiten möglich.
Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren ist eine Form des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs. Erforderlich ist ein von dem Zahlungspflichtigen seiner
kontoführenden Stelle (Sparkasse, Bank) gegenüber zu Gunsten
des Empfängers erteilter Abbuchungsauftrag oder eine dem Zahlungsempfänger
von dem Zahlungspflichtigen erteilte Einzugsermächtigung. Über
den Gegenwert kann der Zahlungsempfänger nach Einlösen der Lastschrift
durch den Zahlungspflichtigen verfügen. Im Lastschrifteinzugsverkehr
werden heute vielfach Warenforderungen, Gemeindesteuern, Stromgeld, Versicherungsprämien,
Miete etc. eingezogen.
Leasing
Leasing ist eine neue Form der Finanzierung durch Vermietung
oder Verpachtung von Investitions- und/oder Konsumgütern. Der Leasinggeber
überläßt dem Leasingnehmer gegen Entgelt in Form von Leasingraten
eine Sache oder Sachgesamtheit zum Gebrauch; dabei trägt regelmäßig
der Leasingnehmer die Gefahr bzw. Haftung für Instandhaltung, Untergang
oder Beschädigung, während der Leasinggeber dafür seine
Ansprüche gegen Dritte (insbesondere den Lieferanten) dem Leasingnehmer
überträgt. Das Risiko ist also ähnlich wie beim Kauf verteilt;
insbesondere richten sich die Gewährleistungsansprüche wegen
Sachmängeln gegenüber dem Lieferanten nach Kaufrecht. Der Leasingzins
ist dabei i.d.R. so bemessen, daß er die Vergütung für
den Substanzwert darstellt. Das Leasing dient wirtschaftlich somit in
erster Linie einer mittelfristigen Finanzierung.
Makler
Wer gewerbsmäßig den Abschluß von
Verträgen vermittelt oder die Gelegenheit zu Vertragsabschluß
nachweist, ist Makler. So führt z. B. der Grundstücksmakler
die Kauf- und Verkaufsinteressenten von Grundstücken zusammen. Andere
Makler vermitteln Waren (Handelsmakler), Wertpapiere (Kursmakler) oder
Versicherungsabschlüsse. Der Makler bekommt für seine erfolgreiche
Tätigkeit eine Vergütung, die gemeinhin als Maklerlohn bzw.
Courtage bezeichnet wird.
Nettoverzinsung
Unter Nettoverzinsung wird diejenige verstanden, die
nach Abzug von Steuern verbleibt.
Namenskonto
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ausführung
der beleghaft erteilten Überweisungsaufträge der in dem Auftrag
bezeichnete Name des Zahlungsempfängers und nicht die Nummer seines
Girokontos maßgeblich. Dieses Prinzip des Namenskontos wird daraus
abgeleitet, daß der Name im Vergleich zur Kontonummer eine wesentlich
sicherere Individualisierung ermöglicht. Die Kontonummer stellt nur
ein technisches Hilfsmittel für das leichtere Auffinden des Überweisungsbegünstigten
als Zahlungsempfänger dar. Der Inhalt des Überweisungsauftrages
wird also allein durch den Namen des Überweisungsbegünstigten
bestimmt.
Obligo
Obligo ist ein Begriff, der soviel wie Haftung, Verpflichtung
oder Gewähr bedeutet. Fügt z. B. ein Indossant seinem Indossament
den Zusatz „ohne Obligo“ bei, so bringt er damit zum Ausdruck,
daß er nicht für die Einlösung des Wechsels haften werde
(Freizeichnungsklausel). Unter Wechselobligo versteht man den Gesamtbetrag
der Wechselverpflichtungen eines Kunden gegenüber der Bank, für
den meist eine Höchstgrenze vereinbart wird.
Personalkredit
Bei einem Personalkredit handelt es sich um eine Kredit,
der den Kreditnehmer nicht aufgrund besonderer Sicherheiten, sondern im
Vertrauen auf seine persönliche Kreditwürdigkeit gewährt
wird. Im weiteren Sinne versteht man darunter Kredite und Darlehen, die
nicht langfristig gegen dingliche Belastung von Grundstücken gegeben
werden und nicht Hypotheken bzw. sonst dinglich abgesicherte Kredite sind.
Pfandbriefe
Hierbei handelt es sich um von Hypothekenbanken ausgegebene
langfristige Zinspapiere, deren Verkauf diesen Banken die Mittel vor allem
zur Finanzierung des Wohnungsbaues verschafft. Pfandbriefe sind eine sichere
Anlage, da die Hypothekenbanken in ihren Aktivgeschäft nur Darlehen
gegen erstrangige Hypotheken gewähren und diese für die Rückzahlung
der Pfandbriefe verpfändet sind.
Pfändung
Hierbei handelt es sich um eine hoheitliche Maßnahme,
bei dem eine Sache oder einer Recht des Schuldners zum Zwecke der Befriedigung
des Gläubigers beschlagnahmt wird. Die Pfändung bewirkt, daß
dem Schuldner der Besitz oder die Verfügung über einen Gegenstand
entzogen wird. Bei beweglichen Sachen macht der Gerichtsvollzieher die
Pfändung durch Anlegen von Siegeln oder Marken kenntlich. Forderungen
und andere Rechte des Schuldners läßt der Gläubiger durch
das Vollstreckungsgericht pfänden. Dem Schuldnerschutz dient eine
Reihe gesetzlicher Bestimmungen über Verbote oder Beschränkung
von Pfändungen.
Preisaushang
Als Dienstleistungbetriebe unterliegen die Kreditinstitute
der Preisauszeichnungspflicht, soweit sie das sogenannte standardisierte
Mengengeschäft mit privaten Kunden betreiben. Dazu gehören vor
allem die Annahme von Einlagen, die Gewährung von Ratenkrediten und
der An- und Verkauf sowie die Verwahrung von Wertpapieren, nicht jedoch
beispielsweise Geschäftskredite und Hypothekenkredite Das Verzeichnis
über Zinsen und Gebühren für die auszuzeichnenden Leistungen
muß im Schalterraum, und, falls vorhanden, im Schaufenster oder
Schaukasten an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Um dem Kreditsuchenden
den Vergleich zwischen einzelnen Angeboten zu erleichtern, muß bei
den Angaben über Kreditkosten auch die Höhe des effektiven Jahreszinses
ersichtlich sein, wie sie sich ergibt aus der Berücksichtigung der
gesamten Laufzeit des Kredits, des ausgezahlten Betrages, der Tilgungsleistung,
des Zinssatzes, der Vermittlungskosten und der sonstigen Kosten. Auch
Kreditvermittler unterliegen der Preisauszeichnungspflicht.
Prolongation
Prolongation ist das Hinausschieben einer Erfüllungsfrist,
insbesondere des Fälligkeitstermins für einen Kredit. Sind vom
Verbraucher Fälligkeiten nicht oder nur teilweise einzuhalten, empfiehlt
sich vorab eine Rücksprache mit dem Kreditinstitut, das in aller
Regel in eine Prolongation einwilligen wird. Steht für den Verbraucher
von vornherein fest, daß er regelmäßig nur elf Raten
jährlich leisten will, so z. B. nicht im Dezember eines jeden Jahres,
so sollte dies allerdings vor Abschluß eines Kreditvertrages mit
dem Kreditinstitut ausgemacht werden. Dann muß um eine jährliche
Prolongation nicht nachgesucht werden. In der Regel reicht, um eine Rate
prolongiert zu bekommen, ein kurzes an den Kreditgeber gerichtetes Anschreiben.
Ratensparvertrag
Bei Schluß eines Ratensparvertrages verpflichtet
sich der Verbraucher über einen Zeitraum von i.d.R. sieben Jahren,
regelmäßig monatlich (auch vierteljährlich möglich)
einen bestimmten Betrag zu sparen. Dieser Betrag wird auf
einem prämienbegünstigten Konto gutgeschrieben. Der Verbraucher
kann nach sieben Jahren über den angesparten Betrag nebst Zinsen
und Prämien verfügen. Die Regelung ergibt sich aus dem Sparprämiengesetz.
Realkredit
Unter Realkredit ist ein solcher zu verstehen, der
durch ein Grundpfandrecht gesichert ist. In der Regel handelt es sich
bei einem Realkredit um einen langfristigen Hypothekkredit.
Realkreditinstitute
Realkreditinstitute sind Bankbetriebe, die als Hauptaufgabe
langfristige, durch Rechte an Grundstücken gesicherte Kredite gewähren
und sich die hierfür erforderlichen Mittel durch Ausgabe festverzinslicher
Inhaberschuldverschreibungen verschaffen. Die meisten Realkreditinstitute
pflegen außerdem den langfristigen Kommunalkredit durch Ausgabe
von Kommunalobligationen und Verwendung dieser Spargelder für Darlehen
an Gemeinden und Kommunalverbände oder für öffentlich
rechtlich verbürgte Wirtschaftskredite.
Realzins
Als Realzins wird derjenige bezeichnet, der nach Abzug
des Inflationssatzes real verbleibt. Beträgt die Inflationsrate z.
B. 2 % und die Verzinsung (z. B. eines Wertpapiers) beträgt 4,5 %
so ist als Realzins die Differenz, vorliegend also 2,5 % zu bezeichnen.
Refinanzierung
Die Refinanzierung ist eine Kreditgewährung, die
nicht aus eigenen Mitteln des Kreditgebers erfolgt; dieser muß sich
hier vielmehr erst die erforderlichen Mittel beschaffen. Häufigste
Form der Refinanzierung ist die Inanspruchnahme des Notenbankkredites
durch die kreditgebende Bank im Wege der Rediskontierung. Kreditinstitute
refinanzieren sich auch durch Aufnahme von Darlehen, Hereinnahme fremder
Gelder u.a.m.
Rente
Renten sind durch Gesetz oder Vertrag begründete
regelmäßige Geldleistungen. Nach dem Zeitraum der Zahlung
können
es „ewige Renten“, Leibrenten oder Zeitrenten sein; sie können
konstant oder dynamisch sein. Gesetzlich begründet sind Renten
aus der Beamtenversorgung und der Sozialversicherung; vertraglich vereinbart
sind z. B. Renten aus der Individualversicherung, aus Grundstückskaufverträgen
auf Rentenbasis usw. Im Kreditgewerbe ist Rente ein festes und regelmäßig
wiederkehrendes Einkommen
aus angelegtem Kapitalvermögen. So erzielt man z. B. Renteneinnahmen
aus Pfandbriefen, Obligationen oder Grundbesitz. Insoweit ist die Rente
mit dem Zins vergleichbar.
Restschuldversicherung
Eine Restschuldversicherung ist eine Lebensversicherung
mit fallender Summe. Die Versicherungssumme entspricht i.d.R. der noch
ausstehenden Kreditschuld. Kommt ein Verbraucher mit der Zahlung seiner
Raten in Verzug oder läßt er seine Ratenzahlungen aus anderen
Gründen prolongieren, so tritt die Restschuldversicherung i.d.R.
nur für den statistisch ausstehenden Betrag ein. Restschuldversicherungen
können nur todesfallbezogen sein. Sie können aber auch unter
Einzug von Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen werden. Letztere Variante
ist jedoch heute nur noch vereinzelt zu finden, da Arbeitnehmer i.d.R.
durch die Lohnfortzahlung weitestgehend geschützt sind.
Rückscheck
Der Rückscheck ist ein Scheck, der vom bezogenen
Kreditinstitut dem Einreicher zurückgegeben wird, weil er nicht in
Ordnung ist. In der Regel kommt es zu Rückschecks wegen fehlender
Deckung auf dem Bankkonto des Ausstellers.
Safe
Es empfiehlt sich, gewisse Urkunden und/oder Schmuck
in ein einbruchssicheres und feuerfestes Banksafe zu geben. Treffen Sie
jedoch mit Ihrem Kreditinstitut entsprechende Vereinbarungen über
die Versicherung des Inhaltes.
Scheck
Der Inhaber eines Bankkontos kann mittels eines Schecks
seine Bank anweisen, einen bestimmten auf dem Scheck eingetragenen Betrag
auszuzahlen. Der Scheck ist eine Variante des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Die Ausstellung eines Schecks kann gegenüber der Bank auch mit „Auflagen“
verbunden werden. So kann der Verbraucher durch Aufbringen des Zusatzes
„Nur zur Verrechnung“ seinem Kreditinstitut das Verbot erteilen,
den Scheck in bar auszuzahlen. Das Kreditinstitut ist vielmehr gehalten,
diesen Betrag nur durch Kontogutschrift einzulösen.
Schufa
Die Schufa ist eine Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung e. V. mit dem Ziel, durch Auskunftserteilung dem Kreditgewerbe
das Risiko bei der Gewährung von Krediten zu verringern. Insbesondere
Kreditinstitute holen dort Auskünfte ein.
Skonto
Als Skonto wird ein Preisnachlaß bezeichnet,
der vom Verkäufer dafür gewährt wird, daß der Rechnungsbetrag
innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. So wird in Kaufverträgen
oft vereinbart, daß der Käufer bei Zahlung innerhalb von zehn
Tagen 2 % Skonto abziehen darf.
Sollzinsen
Unter Sollzinsen sind im Gegensatz zu Habenzinsen solche
Zinsen zu verstehen, die der Verbraucher zu zahlen hat, wenn z. B. sein
Girokonto überzogen ist.
Sparbuch
Sparbücher sind Urkunden, die von einem Kreditinstitut,
das berechtigt ist, Spareinlagen entgegenzunehmen, über eine Spareinlage
auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt werden. In dem Sparbuch werden
übereinstimmend mit dem Sparkonto alle Ein- und Auszahlungen, Zinsgutschriften
usw. eingetragen und quittiert. Das Guthaben auf einem Sparkonto ist als
Spareinlage zu bezeichnen. Als Spareinlagen dürfen nur Geldeinlagen
angenommen werden, die der Vermögensanlage dienen und nicht für
den laufenden Geschäftsbetrieb oder den Zahlungsverkehr bestimmt
sind. Spareinlagen können mit der gesetzlichen Kündigungsfrist
von drei Monaten oder langfristig angelegt werden. Die Zinssätze
richten sich nach den Anlegungsfristen. Die Rückzahlung von Spareinlagen
erfolgt nur gegen Vorlage des Sparbuches. Zu beachten ist auch, daß
über Spareinlagen nicht durch Überweisung oder Scheck verfügt
werden darf. Überweisungen von Girokonten auf das Sparkonto sind
dagegen zulässig.
Sparkassen
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
Sie haben einen „Gewährsträger“, der einerseits
die Ausfallhaftung, andererseits ein Mitwirkungsrecht bei der Sparkasse
hat. Organisation und Geschäfte der Sparkassen werden im Rahmen der
Sparkassengesetze der Länder durch Satzung geregelt. Aufgabe aller
Sparkassen ist die Pflege des Spargeschäftes und des örtlichen
Kreditgeschäftes.
Spezialbanken
Unter Spezialbanken sind solche zu verstehen, die sich
auf bestimmte bankspezifische Geschäfte spezialisiert haben. Teilzahlungsbanken,
die (fas) ausschließlich Kredite herauslegen, gehören z. B.
dazu. Ebenso aber auch Hypothekenbanken.
Tafelgeschäfte
Unter Wahrung der Anonymität, d.h. der Kunde ist
namentlich nicht bekannt, werden dem Kunden gegen Bargeld Wertpapiere
überlassen. Am Einlösestichtag (je nach Vereinbarung auch jederzeit)
bekommt der Kunde gegen Übergabe der Zinscoupons oder/und des gesamten
Papiers wiederum Bargeld. Durch die Zinsbesteuerung hat sich dieser vorher
sehr zuwachsstarke Markt insbesondere auf Luxemburg verlagert.
Termingeld
Das Termingeld kann der Verbraucher dem Kreditinstitut
für eine bestimmte Laufzeit (meist für einen Monat, zwei oder
drei Monate; aber auch länger möglich) und für einen bestimmten
Zins überlassen.
Universalbank
Als Universalbank kann sich ein Kreditinstitut bezeichnen,
das alle Bankgeschäfte im Hause erledigt. Nach dieser Deutung sind
die meisten deutschen Kreditinstitute Universalbanken.
Vermögensbildungsgesetz
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte
vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach dem 5. Gesetz
zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer gefördert.
Arbeitnehmer erhalten, wenn die Sparbeiträge eine gewisse Anzahl
von Jahren geleistet wurden, eine staatliche Förderung, sofern das
Einkommen des Sparers eine vom Gesetz bestimmte Höhe nicht übersteigt.
Das vermögenswirksame Sparen kann sowohl als Sparkonto als auch als
Bausparkonto oder als Lebensversicherung angelegt werden. Bei der Sparform
als Lebensversicherung ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vorgeschrieben.
Verzugszinsen
Verzugszinsen werden berechnet, wenn der Schuldner
seinen vertraglich übernommenen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommt.
Zahlungsmittel
Alle Geldzeichen und geldgleichen Forderungsrechte,
die im Zahlungsverkehr verwendet werden. Übliche Zahlungsmittel sind
Bargeld, Buchgeld und Geldsurrogate wie Wechsel, Scheck etc.
Zins
Der Zins ist der vom Geldgeber für die Hergabe
seines Geldes oder eines geldwerten Vorteils verlangte Preis.
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